Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept).
Diese enthält die Diagnose und die durchzuführende ergotherapeutische Maßnahme. Auch Umfang und Frequenz der Behandlungen
werden im Rahmen der Verordnung festgelegt.
Kinder und Jugendliche können auch bei Verdacht auf eine Entwicklungsverögerung oder
Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in unsere ergotherapeutische Praxis überwiesen werden.
Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungen oder die
Berufsgenossenschaften.
Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen fällt die übliche Zuzahlung
an, außer es besteht eine Befreiung. Bei Kindern entfällt die Zuzahlung.
Auch ohne Rezept können Sie als Selbstzahler unsere ergotherapeutischen Leistungen
in Anspruch nehmen.